Der Berufsunfähigkeitsschutz beginnt schon ab der Zahlung des ersten Versorgungsbeitrages.
Durch Selbstverwaltung und den Verzicht auf Außendienst/Pro-visionen entfällt ein teurer Apparat.
Eine direkte Einflussmöglichkeit des Bundesgesetzgebers besteht nicht (Rentenreformgesetz). Das Versorgungswerk gestaltet durch seine Teilnehmer das Leistungsgefüge eigenverantwortlich.
Für hinterbliebene Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht ab dem 01.01.2009 ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwergeld.
Für Partner in anderen eheähnlichen Lebensformen, auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen, besteht ggf. ein Anspruch in Form einer Kapitalabfindung.
Jährliche Mitteilungen über die Höhe der Anwartschaft liefern dem Teilnehmer jederzeit Transparenz über die voraussichtliche Höhe
der Versorgung.